Im Januar 2012 ist das neue Kinderschutzgesetz in Kraft getreten und wird in Bezug auf die Jugendvereine demnächst in Hamburg umgesetzt. Diese Umsetzung wird vor allem Folgen für diejenigen Vereine haben, die finanzielle Mittel seitens der Sozialbehörde erhalten bzw. künftig diese beantragen wollen.
Gegenstand ist § 72a (4) SGB VIII, der die grobe Linie vorgibt, dass künftig Jugendverbände von folgenden Personen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse anfordern müssen: a) von Hauptamtlichen b) In bestimmten Fällen auch von Neben- und Ehrenamtlichen Im Rahmen des Gesetzes hatte die Hamburger Sozialbehörde in den vergangenen Monaten mit einigen Jugendverbänden, unter anderem auch uns, darüber verhandelt, wie eine entsprechende Vereinbarung auszusehen hat. Wir möchten Euch nun die genauen Inhalte erklären, Euch sagen, wie es weitergeht und welche Arbeit auf Euch zukommt, Eure Fragen beantworten und Euch beraten. Zudem werden wir über die Möglichkeiten, die Vereinbarung an Euren Verein anzupassen, berichten. Deshalb laden wir Euch zu unserer Infoveranstaltung ein: Datum: Donnerstag, 30. Januar 2014 Uhrzeit: 18:00 Uhr Ort: AGIJ, Thedestraße 99, 22767 Hamburg Bitte gebt uns kurz Bescheid, ob Ihr kommt. |